Bundesrat bremst Hinweisgeberschutzgesetz aus

Die EU hat sich den Schutz von Hinweisgebern vor Konsequenzen auf die Fahnen geschrieben und fordert seit Jahren vehement, dass sich auch Deutschland hinter die „Whistleblower-Richtlinie“ stellt, um im nationalen Recht den Schutz von Hinweisgebern zu verankern.

Die Richtlinie ist zwischen EU und Deutschland nicht grundsätzlich nicht strittig. Rechtsanwalt Ralph Sendler: „Alle wissen, dass es Sinn macht, Whistleblowing in einen rechtlich verlässlichen Rahmen zu fassen, aber im Bundesrat haben sich die CDU-geführten Länder durchgesetzt, denen der deutsche Gesetzentwurf zu weit ging.“

Deutschland hätte die EU-Whistleblower-Richtlinie schon zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen müssen. Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU läuft. Vor diesem Hintergrund herrschte im Dezember 2022 Erleichterung nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag – eine Zustimmung des Bundesrates galt als sicher.

Die Kritik des Bundesrates, die nun im Vermittlungsausschuss aufgenommen werden muss, richtet sich gegen den zu erwartenden Bürokratieaufwand, den Unternehmen zu leisten haben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz dient dem Schutz von Informanten, die Rechtsverstöße melden. In aufwendigen Verfahren müssen interne oder externe Meldestellen dafür sorgen, dass der Whistleblower garantiert anonym bleiben kann und keine Folgen jedweder Art befürchten muss, z.B. Diskriminierung, Abmahnung oder Kündigung.

Es geht um Korruption, Betrug, Steuerhinterziehung, Wirtschaftskriminalität –  aber auch um Verstöße gegen Datenschutz oder Umweltschutz. Sendler: „Das Gesetz will nicht nur die Hinweisgeber schützen, sondern dadurch auch dafür sorgen, dass mehr Missstände aufgezeigt werden und Verbrechen wie Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug so besser bekämpft werden können. Das Gesetz kann auch der Gleichbehandlung von Mitarbeitern dienen, falls in diesem Bereich Verstöße gemeldet werden.“

Für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ist das aber mit großem Aufwand verbunden: Es muss eine Meldestelle eingerichtet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Bunderat sieht hier Korrekturbedarf und spricht sich auch dagegen aus, dass Meldestellen in Zukunft auch anonymen Hinweisen nachgehen müssen.

Im nächsten Schritt wird sich nun wohl der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetzentwurf beschäftigen, um eine Kompromisslösung zu finden.

Whistleblower sind schon jetzt durch die EU-Richtlinie geschützt, das neue Gesetz dient eher dem gesetzlichen Handlungsrahmen. Sendler: „Unternehmen werden die Meldestelle einrichten und korrekt führen müssen, schon allein, weil es eine wichtige Anforderung an die Compliance darstellt, einer gültigen Richtlinie zu entsprechen. Mit Planung und Umsetzung sollte also eher heute als morgen begonnen werden, denn  die Anforderungen von Meldestellen an den Datenschutz sind enorm.“

An den Berührungspunkten der Richtlinie zum Arbeitsrecht und Datenschutz steht Rechtsanwalt Sendler Unternehmen des Mittelstandes deutschlandweit zur Verfügung. 

Ralph Sendler

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