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Externer Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Das Gesetz gibt den Unternehmen die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Rechtsanwalt Sendler ist TÜV-Zertifizierter Datenschutzbeauftragter für Unternehmen. Der Vorteil gegenüber der Bestellung eines aus der Belegschaft ausgewählten Datenschutzberaters besteht darin, dass Sie die Gewähr für das gebotene Fachwissen haben und außerdem den für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorgesehenen Sonderkündigungsschutz umgehen. Sie haben keine Kostenbelastung durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und der externe Datenschutzbeauftragte haftet Ihnen gegenüber und ist angemessen versichert. Die Implementierung der Datenschutz-Bestimmungen in Ihrem Unternehmen bewahrt Sie vor Abmahnung und Sanktionen der Aufsichtsbehörden.

Rechtsanwalt Sendler erstellt für Sie in enger Abstimmung mit der Geschäftsleitung und den übrigen Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen ein Datenschutzmanagement-System (DMS), er sorgt für die korrekten Datenschutzerklärungen auf Ihrer Website, gegenüber Kunden und in Mitarbeiterverträgen. Es hilft Ihnen außerdem bei der gesetzeskonformen Nutzung von Cloud-Diensten.

Ralph Sendler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Zertifizierter Datenschutzauditor

T +49 (40) 226 390 10
F +49 (40) 226 390 190
mail@anwalt-sendler.de

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