Das Gesetz gibt den Unternehmen die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Rechtsanwalt Sendler ist TÜV-Zertifizierter Datenschutzbeauftragter für Unternehmen. Der Vorteil gegenüber der Bestellung eines aus der Belegschaft ausgewählten Datenschutzberaters besteht darin, dass Sie die Gewähr für das gebotene Fachwissen haben und außerdem den für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorgesehenen Sonderkündigungsschutz umgehen. Sie haben keine Kostenbelastung durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und der externe Datenschutzbeauftragte haftet Ihnen gegenüber und ist angemessen versichert. Die Implementierung der Datenschutz-Bestimmungen in Ihrem Unternehmen bewahrt Sie vor Abmahnung und Sanktionen der Aufsichtsbehörden.
Rechtsanwalt Sendler erstellt für Sie ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) in enger Abstimmung mit der Geschäftsleitung und den übrigen Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen, er sorgt für die korrekten Datenschutzerklärungen auf Ihrer Website, gegenüber Kunden und in Mitarbeiterverträgen. Es hilft Ihnen außerdem bei der gesetzeskonformen Nutzung von Cloud-Diensten.
Wegen der Einzelheiten zum Datenschutzbeauftragten und der Benennungspflicht verweise ich auf meinen Blog-Beitrag „Datenschutzbeauftragter – was macht er und wer braucht ihn?“ auf dieser Homepage. Hier finden sich auch Aussagen dazu, warum gegebenenfalls für Unternehmen die Benennung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorteilhafter sein kann als die Benennung eines Datenschutzbeauftragten aus der Belegschaft.