Das DSM dient dazu, die datenschutzrelevanten Maßnahmen in einem Unternehmen so zu etablieren und organisieren, dass die hohen gesetzlichen Anforderungen der DSGVO an die Wahrung der Rechtmäßigkeit, Sicherheit und Vertraulichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet wird.
Zu diesem Zweck stimmt Rechtsanwalt Sendler als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter mit der Unternehmensleitung die im einzelnen zu ergreifenden Maßnahmen ab und unterstützt das Unternehmen mit der Zurverfügungstellung der erforderlichen Organisation, dem erforderlichen Formularwesen und der notwendigen Dokumentation. Er organisiert mit den verantwortlichen Beteiligten des Unternehmens die Erstellung der notwendigen Verzeichnisse und den Abschluss der erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten. Er ist steter Ansprechpartner für die Geschäftsführung und die jeweils Verantwortlichen, aber auch für die Mitarbeiter und gegebenenfalls den Betriebsrat in datenschutzrechtlichen Zweifelsfragen unter Wahrung der Verschwiegenheit.