Bundesarbeitsgericht zum Auskunftsanspruch

„Datenschutz meets Arbeitsrecht“ – Für Rechtsanwalt Sendler aus Hamburg ist das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichtes richtungsweisend.

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil gefällt und einer Arbeitnehmer rückwirkend Lohn sowie den Ausgleich für zu niedrigen Lohn zugesprochen. Die Klägerin hatte in einer ostdeutschen Metallverarbeitung deutlich weniger verdient als ein männlicher Kollege und dazu jegliche Auskunft verweigert.

Das Gericht entschied zum einen, dass der Auskunftsanspruch besteht und im Weiteren, dass die Gründe für eine Ungleichbehandlung nachvollziehbar sein müssen und sich z.B. auf Qualifikation und Art der Arbeit beziehen müssen. Ansonsten läge eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor.

Liegen keine diesbezüglichen Gründe vor und bekommt ein männlicher Arbeitgeber mehr Geld, nur weil er besser verhandelt hat, dann widerspricht das dem im Grundsatz festgeschriebenen Recht auf Gleichbehandlung.

Rechtsanwalt Sendler: „Das Thema betrifft neben dem Arbeitsrecht auch den Datenschutz, denn auf eben diesen hatte sich der Arbeitgeber ja bei seiner Auskunftsverweigerung berufen. Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings dem Grundrecht auf Gleichbehandlung mehr Bedeutung zugeordnet als dem Recht auf Schutz von Daten und mithin auch der Persönlichkeit der Arbeitnehmer.“

Das Urteil ist eindeutig und muss arbeitgeberseits nun aufgearbeitet werden, z.B. muss im Betrieb klar sein, welche Informationen von Arbeitnehmern an Kollegen weitergegeben werden dürfen und welche nicht.

Rechtsanwalt Sendler ist fokussiert auf ebensolche Berührungspunkte von Arbeitsrecht und Datenschutz in in mittelständischen Unternehmen. 

Bundesarbeitsgericht Erfurt, Urteil vom 16. 02.2023 – Az.: 8 AZR 450/21

Ralph Sendler

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