HomeArbeitsrechtSendler und „New Work“

Sendler und „New Work“

Rechtsanwalt Ralph Sendler: „So ganz freiwillig haben wir den Arbeitsplatz der Zukunft ja nicht geschaffen – aber jetzt müssen wir sehen, wie wir das Beste draus machen – und vor allem: Wir müssen den rechtlichen Rahmen gestalten!“

Die Corona-Krise hat dem Homeoffice eine breite Schneise geschlagen. Von Heute auf Morgen gab es ein fast völlig neues Arbeitsgebiet und viele Arbeitgeber waren nicht gut vorbereitet.

Heute sind Homeoffice-Modelle fest in Unternehmensstrukturen integriert – aber Homeoffice ist nicht die einzige Alternative zu „Business as usual“ – Der schöne Begriff „New Work“ fast alle Arbeitsmodelle zusammen, die durch zunehmende Digitalisierung und einem steigenden Bedürfnis nach einer ausgeglichen Work/Life-Balance entstehen.

Arbeitgeber müssen durch entsprechende Strukturen, Planungen und Verträge die verlässliche Basis für eine Zusammenarbeit der Vertragspartner schaffen. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich,

Rechtsanwalt Ralph Sendler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und mit dem optimalen Handwerkszeug ausgestattet, um New Work auch in Ihr Unternehmen juristisch sauber zu integrieren.

Als Zertifizierter Datenschutzbeauftragter ist er auch in der Lage, datenschutzrechtliche Aspekte der Generation New Work zu erfassen und in sichere Rahmenbedingungen zu fassen.

Ralph Sendler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Zertifizierter Datenschutzauditor

T +49 (40) 226 390 10
F +49 (40) 226 390 190
mail@anwalt-sendler.de

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