Vertragsrecht

Das Vertragsrecht befasst sich mit der rechtswirksamen und interessengerechten Gestaltung unterschiedlicher Vertragsarten, z.B. Mietverträge, Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge, aber auch Verträge eigener Art (sui generis), zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnisse der Vertragsparteien. Allseits gehört zum Vertragsrecht aber auch die rechtliche Prüfung, ob die Vereinbarungen der Parteien den geltenden gesetzlichen Regelungen entsprechen.

Sowohl für die Gestaltung als auch die Prüfung solcher unterschiedlicher Vertragsarten ist von entscheidender Bedeutung, ob der Vertrag nur einmal für das individuell zu gestaltende Rechtsverhältnis verwendet werden soll oder ob beabsichtigt ist, den Vertrag mehrfach und für immer wiederkehrende Rechtsverhältnisse sozusagen als Muster zu verwenden, was häufig bei Arbeits- und Mietverträgen der Fall ist.

Ist eine mehrfache Verwendung beabsichtigt (in der Regel durch den Unternehmer, Vermieter, Arbeitgeber usw.), dann sind die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) zu beachten. Eine Ausnahme gilt für Arbeitsverträge: Da Arbeitnehmer als Verbraucher im Sinne des Gesetzes angesehen werden, finden die meisten AGB-Regeln auf Arbeitsverträge auch dann Anwendung, wenn dieser Vertrag nur einmal verwendet werden soll (vergleiche § 310 Abs. 3 BGB). Bei der Frage, ob vertragliche Klauseln AGB-konform sind, ist grundsätzlich stets von Bedeutung, ob der Vertragspartner des Klauselverwenders Verbraucher ist oder Kaufmann oder für seinen Gewerbebetrieb handelt. Nur im Falle der Verwendung gegenüber einem Verbraucher gelten die strengen AGB-Regeln des BGB (vergleiche hierzu „AGB-Recht“). Im geschäftlichen Verkehr herrscht eine größere Vertragsfreiheit.

Ist AGB-Recht nicht zu beachten, findet die Gestaltung von Verträgen ihre Grenzen nur dort, wo sie gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt oder wegen Wucher unwirksam ist (§§ 134, 138 BGB).

Ralph Sendler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Datenschutzbeauftragter Hamburg

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