Die moderne Arbeitswelt entwickelt sich zunehmend von der klassischen Fünftagewoche mit betrieblichem Arbeitsplatz weg zu flexiblen und individuellen Formen, sowohl bezogen auf den Arbeitsort als auch auf die Arbeitszeit. Die viel beschworene „Work Life Balance“ ist für die heutige Generation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geradezu unabdingbare Voraussetzung für die Akzeptanz des Arbeitsplatzes bzw. des Jobangebotes.
Rechtsanwalt Sendler: „Da ist es nicht mehr mit einem Obstkorb und einem Fitnessraum getan, sondern hier reden wir über Home Office, Telearbeit, Workation, Desksharing, BYOD, Crowdwork und was es noch so an Anglizismen in der Arbeitswelt 4.0 gibt.“
Was ist New Work?
Der Begriff New Work (deutsch: Neue Arbeit) wurde Ende der siebziger Jahre durch den Sozialphilosophen Frithjof Bergmann geprägt und beschreibt in der heutigen Arbeitswelt die durch die Digitalisierung und nicht zuletzt auch durch die Pandemie bedingten veränderten Anforderungen und Bedürfnisse der heutigen Generation an die Arbeitsbedingungen. Diese Veränderungen sind in vielerlei Hinsicht Herausforderungen für die Arbeitgeber, können allerdings auch Wettbewerbsvorteile schaffen, wenn Arbeitgeber flexibel und durch intelligente Nutzung der fortschreitenden Digitalisierung auf die neuen Anforderungen reagieren.
Arbeitsrechtlich stellen sich viele neue Fragen rund um New Work, weshalb Unternehmen eine professionelle New Work Beratung in Anspruch nehmen sollten, um rechtssichere und gleichzeitig moderne Arbeitsmodelle zu etablieren.
New Work Beratung: Rechtssicherheit in der flexiblen Arbeitswelt
Anwalt Sendler: „Bei Einführung neuer Arbeitszeitmodelle müssen Unternehmen auch darauf achten, dass sie sowohl die gegenwärtig geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten, als auch den durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gebotenen datenschutzrechtlichen Anforderungen, also dem Schutz der Arbeitnehmerdaten, entsprechen. Nicht zuletzt muss auch auf den ausreichenden Schutz von Unternehmensdaten geachtet werden. Dies gilt für alle Formen der Tätigkeit außerhalb eines betrieblichen, in die Unternehmens-IT eingebundenen Arbeitsplatzes.“
Im Falle des Home Office und der Telearbeit (Arbeit von einem beliebigen Platz außerhalb des Unternehmens und der Wohnung) muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die gesetzlichen Regeln zur Arbeitszeit, zum Arbeitsschutz und zum Datenschutz eingehalten werden – eine fundierte datenschutz- und arbeitsrechtliche Beratung ist hierbei oft unerlässlich.
Rechtsanwalt Sendler: „Dies ist nicht immer einfach: Was gilt, wenn die Mitarbeiterin in ihrer Mittagspause die Wohnung verlässt, um beim Bäcker ein Brötchen zu holen, und in der Zwischenzeit ihr 14-jähriger Sohn auf dem Firmen-Laptop Daten löscht? Was gilt, wenn sie auf dem Weg zum Bäcker stürzt und sich verletzt? Was gilt, wenn sie sich in der Wohnung auf dem Weg zur Toilette verletzt? Wer bezahlt ihr die Druckertinte? Und wie kann sie auf dem Laptop des Arbeitgebers sowohl Unternehmensdaten als auch personenbezogene Daten sichern?“
Eine New Work Beratung unterstützt Arbeitgeber dabei, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Lösungen zu entwickeln.
Arbeitszeitmodelle und die neue Rechtsprechung zur Zeiterfassung
New Work fördert häufig flexible Arbeitszeiten, was in Bezug auf den arbeitnehmerseitigen Wunsch nach Work-Life-Balance als großer Vorteil wahrgenommen wird. Für den Arbeitgeber ergeben sich jedoch hieraus erhebliche Probleme mit den gesetzlichen Vorgaben zu Arbeitszeiten, der Einhaltung von Ruhezeiten und der Vermeidung von Überstunden.
Rechtsanwalt Sendler: „Insbesondere die Entwicklung der Rechtsprechung zur Erfassung von Arbeitszeiten bereitet hier neue Probleme, und zwar für beide Parteien des Arbeitsvertrages: Die Zeiten der vielerorts gehandhabten ‚Vertrauensarbeitszeit‘ dürften gezählt sein angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Dokumentationspflicht des Arbeitgebers bezüglich der Arbeitszeiten. Sämtliche flexiblen Arbeitszeitmodelle erweisen sich vor diesem Hintergrund für die Arbeitsvertragsparteien als problematisch. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage virulent, was genau eigentlich Arbeitszeit ist, gehören hierzu etwa Reisezeiten im Außendienst?“
Nachdem inzwischen durch die Rechtsprechung geklärt ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Tätigkeit im Home Office haben, auch wenn ihre Tätigkeit hierzu grundsätzlich geeignet wäre, stellt sich allerdings bei einer zugelassenen Tätigkeit im Home Office häufig die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, Mitarbeitende an den betrieblichen Arbeitsplatz zurückzurufen.
Anwalt Sendler: „Hier empfiehlt sich auf jeden Fall die Vereinbarung einer entsprechenden Kündigungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm am 16. März 2023 (Az. 18 Sa 832/22) festgehalten hat.“
Künstliche Intelligenz und die Zukunft von New Work
Spannend wird der Einfluss der künstlichen Intelligenz („KI“) auf die Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt sein. Hier tun sich zwei große Bereiche auf: Wie wirkt sich die KI auf die Arbeit selbst aus und wie werden Einstellungsprozesse, also klassische HR-Tätigkeit, durch KI beeinflusst?
Rechtsanwalt Sendler: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden sich darauf einzustellen haben, dass sie immer komplexere Softwaresysteme nutzen müssen und praktisch mit Unterstützung durch KI eine Art hybrider Tätigkeit ausüben werden. Hier werden auch Arbeitgeber gefordert sein, für entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten der Belegschaft zu sorgen. Auf der anderen Seite wird KI Recruitingprozesse maßgeblich beeinflussen, was auch erhebliche datenschutzrechtliche Probleme – Stichwort Unterwerfung unter automatisierte Entscheidungen – mit sich bringt und eine sorgfältige Beratung erforderlich macht.“
Gerade im Spannungsfeld von Digitalisierung, KI und Arbeitsrecht bietet eine spezialisierte New Work Beratung wertvolle Unterstützung bei der rechtskonformen Umsetzung neuer Arbeitsprozesse.
Fazit
Zusammenfassend wird man feststellen können, dass New Work eine geänderte gesellschaftliche Anschauung von Arbeit und Beruf zum Ausdruck bringt, gefördert und geprägt durch eine rasant zunehmende Digitalisierung der Arbeitsprozesse unter wachsender Einbeziehung von KI.
Rechtsanwalt Sendler: „Diese Entwicklung bringt erhebliche Anforderungen an die Gesetzgebung mit sich, insbesondere eine Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen. Außerdem wird eine Anpassung arbeitsrechtlich relevanter Datenschutzregelungen erforderlich werden, was unter Berücksichtigung der strengen europarechtlichen Vorgaben eine echte Herausforderung an den Gesetzgeber bedeutet.“
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung zu New Work benötigen, setzen Sie sich mit mir in Verbindung!