Rechtssichere Gestaltung moderner Arbeitsformen
„So ganz freiwillig haben wir den Arbeitsplatz der Zukunft ja nicht geschaffen – aber jetzt müssen wir sehen, wie wir das Beste draus machen – und vor allem: Wir müssen den rechtlichen Rahmen gestalten!“
Rechtsanwalt Ralph SendlerDie Corona-Krise hat dem Homeoffice eine breite Schneise geschlagen. Von heute auf morgen entstand ein fast vollständig neues Arbeitsumfeld und viele Arbeitgeber waren darauf nicht gut vorbereitet. Heute sind Homeoffice-Modelle fest in Unternehmensstrukturen integriert – aber Homeoffice ist nicht die einzige Alternative zu „Business as usual“.
Was bedeutet „New Work“?
Der schöne Begriff „New Work“ oder auch „Arbeitswelt 4.0″ fasst alle Arbeitsmodelle zusammen, die durch zunehmende Digitalisierung, flexible Arbeitszeiten, ortsunabhängiges Arbeiten und einem steigenden Bedürfnis nach einer ausgeglichen Work/Life-Balance entstehen. Dazu zählen unter anderem:
- Homeoffice und Mobile Work
- Vertrauensarbeitszeit und flexible Arbeitszeitmodelle
- Digitale Kollaboration (z. B. Tools, Plattformen, Cloud-Nutzung)
- Projektbasiertes Arbeiten und agile Teams
Herausforderungen für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen durch entsprechende Strukturen, Planungen und Verträge die verlässliche Basis für eine Zusammenarbeit der Vertragspartner im Sinne von New Work schaffen. Gerne bin ich Ihnen dabei mit einer datenschutz- und arbeitsrechtlichen New Work-Beratung behilflich. Diese umfasst u.a.:
- Arbeitsvertragliche Regelungen zu Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Arbeitsort
- Datenschutzkonforme Gestaltung digitaler Arbeitsprozesse
- Betriebsvereinbarungen zu flexiblen Arbeitsmodellen
- Schutzpflichten des Arbeitgebers im Homeoffice (z. B. Arbeitsschutz, Ergonomie)
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei technischen Überwachungseinrichtungen oder Verhaltenskontrolle
Beratung für New Work
Rechtsanwalt Ralph Sendler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und mit dem optimalen Handwerkszeug ausgestattet, um New Work auch in Ihr Unternehmen juristisch sauber zu integrieren. Dabei geht es nicht nur um Verträge, sondern um tragfähige Konzepte für eine neue Arbeitswelt:
- Entwicklung individueller New-Work-Strategien
- Prüfung und Anpassung bestehender Arbeitsverträge
- Gestaltung von Richtlinien und Betriebsvereinbarungen
- Begleitung bei Einführung hybrider Arbeitsformen
Als Zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor ist er auch in der Lage, datenschutzrechtliche Aspekte der Arbeitswelt 4.0 zu erfassen und in sichere Rahmenbedingungen zu fassen, z. B. bei:
- Nutzung von Cloud-Diensten und Collaboration-Tools
- Kontrolle von Arbeitszeit und Leistung
- Aufbewahrung und Übermittlung sensibler Mitarbeiterdaten
Sie wollen New Work rechtssicher in Ihrem Unternehmen etablieren?
Ich begleite Sie mit arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Kompetenz – praxisnah, individuell und mit Blick auf die Zukunft Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung.
Häufig gestellte Fragen zu New Work
„New Work“ bezeichnet moderne Arbeitsformen, die durch Digitalisierung, flexible Arbeitszeiten, ortsunabhängige Tätigkeiten und ein stärkeres Bedürfnis nach Work-Life-Balance geprägt sind. Dazu zählen unter anderem Homeoffice, mobile Arbeit, projektbezogene Teamstrukturen oder Vertrauensarbeitszeit.
New Work verlangt nach klaren Regelungen zu Arbeitszeit, Erreichbarkeit und Arbeitsort. Auch der Datenschutz, der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Homeoffice sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats spielen eine zentrale Rolle. Ohne rechtliche Klarheit kann es schnell zu Unsicherheiten oder Konflikten kommen.
Gerade bei der Nutzung von Cloud-Diensten, Collaboration-Tools oder der Erhebung von Leistungsdaten müssen technische Maßnahmen mit arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben abgestimmt sein. Eine sorgfältige Prüfung der eingesetzten Tools sowie transparente Vereinbarungen mit den Beschäftigten sind dabei unverzichtbar.
Bei vielen Elementen von New Work – wie z. B. der Einführung technischer Überwachungseinrichtungen oder neuer Arbeitszeitmodelle – steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Ohne eine abgestimmte Betriebsvereinbarung lassen sich solche Veränderungen oft nicht wirksam umsetzen.
Homeoffice muss vertraglich geregelt sein, insbesondere mit Blick auf Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Kostenübernahme und die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Arbeitgeber sind verpflichtet, auch bei mobiler Arbeit für angemessene Bedingungen zu sorgen, etwa im Hinblick auf Ergonomie oder den Schutz sensibler Daten.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter begleitet Ralph Sendler Unternehmen bei der rechtssicheren Einführung moderner Arbeitsformen, mit klaren Verträgen, tragfähigen Strategien und pragmatischer Beratung für eine zukunftsfähige Arbeitswelt.
